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Kein Schadensersatz bei leichtsinniger Straßenüberquerung in dunkler Kleidung |
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(lifepr) Saarbrücken/Berlin, 27.09.2011 - Gerade jetzt, in der dunkler werdenden Jahreszeit, müssen Fußgänger ein Mindestmaß an Sorgfaltspflicht walten lassen. Denn wer in dunkler Kleidung unter Missachtung...
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