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Keine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen |
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(lifepr) Düsseldorf, 07.09.2011 - Zur Beurteilung, ob ein Betroffener aus "freiem Willen" eine Betreuung ablehnt, sind zwei Kriterien entscheidend: die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen und dessen...
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