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Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung meist steuerlich berücksichtigungsfähig |
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(lifepr) Dieburg, 24.08.2011 - Zivilprozesskosten können nunmehr unter erleichterten Voraussetzungen unabhängig vom Gegenstand des Rechtsstreits bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung...
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